lautwandel 53 Wörterbücher · 2,7 Mio. Artikel
Wildcard · " Volltext

Aggregat · alle Wörterbücher

Feststellung

nhd. bis spez. · 7 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
8 in 7 Wb.
Sprachstufen
4 von 16
Verweise rein
19
Verweise raus
11

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Feststellung

Bd. 6, Sp. 473
Feststellung der Konkursforderungen und damit der Schuldenmasse erfolgt nach der Deutschen Konkursordnung (§ 138–148) regelmäßig im Prüfungstermin (s. d.). Die F. gilt als erfolgt, wenn hier entweder gegen Betrag und Vorrecht von keiner Seite ein Widerspruch erhoben wird, oder ein erhobener Widerspruch beseitigt worden ist. Die Erhebung und Aufrechterhaltung eines Widerspruchs macht die Forderung zu einer bestrittenen. Eine solche streitig gebliebene Forderung muß dann außerhalb des Konkurses im ordentlichen Zivilprozeß festgestellt werden, sei es, daß der Gläubiger nun Feststellungsklage erhebt oder einen zur Zeit der Eröffnung des Konkurses über die Forderung bereits anhängig gewesenen, durch die Konkurseröffnung aber unterbrochenen Rechtsstreit aufnimmt. Unter Umständen ist auch der Widersprechende selbst verpflichtet, seinen Widerspruch zu verfolgen. Waren gegen eine Forderung mehrere Widersprüche erhoben worden, so ist sie erst dann als festgestellt anzusehen, wenn alle Widersprüche beseitigt sind. Die erfolgte F. wird auf Wechseln und sonstigen Schuldurkunden vom Gerichtsschreiber vermerkt und in die Konkurstabelle eingetragen. Diese Eintragung gilt dann wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber allen Konkursgläubigern und, sofern sie nicht im Prüfungstermin vom Gemeinschuldner ausdrücklich bestritten worden, auch gegenüber diesem. Nur Forderungen, die bereits festgestellt sind, oder bezüglich deren der Gläubiger den Nachweis führt, daß er das Seinige getan habe, um sie im ordentlichen Verfahren feststellen zu lassen, werden bei der Vertei lung der Masse berücksichtigt; bei den letztern Forderungen wird aber der auf den Gläubiger treffende Betrag bis zur endgültigen Entscheidung über die Feststellungsklage zunächst noch zurückgehalten. – Die F. von Anträgen, Parteierklärungen und andern Tatsachen erfolgt im Zivilprozeß teils durch das Protokoll (s. d.), teils im Urteil besonders im Tatbestand. Tatsächliche F. nennt man die in den Entscheidungsgründen erfolgende F. der für die Auffassung des Gerichts erheblichen Tatsachen. Eine F. des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen etc. wird (in der Urteilsformel) bewirkt, wenn der Kläger eine Feststellungsklage (s. d.) erhoben hat. Die F. der Konkursforderungen (s. d.) erfolgt im Konkursverfahren selbst (in der Konkurstabelle) oder außerhalb dieses Verfahrens durch Feststellungsurteile.
2390 Zeichen · 29 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    feststellungf.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    feststellung , f. feststellung des zahltages.

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Feststellung

    Goethe-Wörterbuch

    Feststellung 1 zu feststellen 2: Wahrnehmung, Beobachtung N13,75,2 MetamPfl Plp 2 zu feststellen 3 so leiteten .. das Ge…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Feststellung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Feststellung der Konkursforderungen und damit der Schuldenmasse erfolgt nach der Deutschen Konkursordnung (§ 138–148) re…

  4. Spezial
    Feststellungf

    Dt.-Russ. phil. Termini · +2 Parallelbelege

    Feststellung , f установление , ср

Verweisungsnetz

28 Knoten, 25 Kanten

Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen

1-Hop 2-Hop
Filter:
Anchor 4 Kompositum 20 Sackgasse 4

Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit feststellung

6 Bildungen · 6 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von feststellung

feststellen + -ung

feststellung leitet sich vom Lemma feststellen ab mit Suffix -ung, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Zerlegung von feststellung 3 Komponenten

fest+(stel+lung)

feststellung setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

feststellung‑ als Erstglied (6 von 6)

Feststellungsklage

DERW

feststellung·s·klage

Feststellungsklage, F., ›auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses bzw. auf Anerkennung einer Urkunde ode…

Feststellungsurteil

DERW

feststellung·s·urteil

Feststellungsurteil, N., ›die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder die Anerkennung einer Urkunde od…