Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Fahnenflucht F.
Fahnenflucht, F. ›eigenmächtiges Verlas- sen der Truppe oder der Dienststelle oder Fahnenlehen eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe oder der Dienststelle durch einen Bun- deswehrangehörigen um sich der Verpflich- tung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehr- dienstverhältnisses zu erreichen‹, s. Fahne, Flucht, vgl. Hälschner 1887