Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Erörterung
Erörterung
erörtern Vb. ‘eingehend beraten, durchsprechen, darlegen’, zuerst in der Rechtssprache (Anfang 16. Jh.) in der Bedeutung ‘verhandeln, entscheiden’ gebraucht und bald allgemein im heutigen Sinne verwendet. Das Präfixverb schließt sich an spätmhd. örtern ‘genau untersuchen’ an, das von mhd. örter Plur. (zu mhd. ort ‘äußerster Punkt nach Raum und Zeit, Anfang, Ende, Spitze, Ecke, Rand, Platz, Stelle’, s. Ort) abgeleitet ist, also eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’ bedeutet. Daneben begegnet im 16. Jh. gleichbed. ausörtern. Vgl. auch ähnlich entstandenes, im 15. und 16. Jh. bezeugtes ausecken. Die dt. Bildungen sind wohl in Anlehnung an lat. dētermināre und lat. dēfinīre (s. determinieren und definieren) entstanden. – Erörterung f. ‘eingehende Beratung’ (Anfang 16. Jh.), zuerst in der Rechtssprache im Sinne von ‘Verhandlung, gerichtlicher Entscheid’.