Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ERERBUNG f.
ERERBUNG f. abl. von ererben vb. 1. das ererben, erhalten einer erbschaft oder erbanlage: ⟨1524⟩ wie schwerlich die irren, welche auch die ererbung der kranckheyten wenig halten, oder keinen glauben geben Ryff spiegel (1544)5 b . 1679 Clodomir ware gleich willig, als er vernahme, daß hiedurch ihm und seinen kindern, wegen ererbung des reichs, nichtes abgehen solte Anton U. v. Braunschweig Octavia (1677)2,44. 1753 daß er (herzog Julius) bey der ererbung des fürstenthums Calenberg, die reformation auch daselbst eingeführet hat Rimius, haus Braunschw. 267. ⟨1860⟩ die wesentlichen verwandtschaften…