Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
enturlauben
enturlauben , dimittere, abeundi veniam dare, entlassen, beurlauben: wie wir denn allhie zu Wittenberg, nach laut der visitation, auch den pfarrherr nicht lassen, ohne wissen und rath des weltlichen regiments, annehmen und enturlauben. Luthers br. 5, 9 ; man sagt, das derselbig bischof einen schulmeister und cantor enturlaubt hett, welche man aus Wittenberg in seiner stadt einberufen hatte, nun hette er inen zehen gulden geschenkt und sie springen lassen. tischr. 267 a ; wie NN von im ( dem rath ) enturlaubt were darumb, das er in predigten zänkisch were. 286 b ; ein freund der einst den glaub…