Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Eisenbau
Eisenbau (hierzu Tafel »Eisenbau I u. II«, mit Erläuterungen), die Herstellung einzelner oder mehrerer zusammenhängender Bauteile aus Eisen. Gedrückte, stets einer ruhenden Belastung ausgesetzte Teile, wie z. B. die Stützen von Mauern und die Streben von Dachstühlen, werden besonders gern aus Gußeisen, aber auch aus Schmiedeeisen (Walzeisen), gezogene oder gedrückte, einer bewegten, mit Erschütterungen verbundenen Belastung ausgesetzte Teile aus Schmiedeeisen, Flußeisen und andern Eisenarten verwandter Eigenschaften hergestellt. Da Gußeisen den 20fachen Druck des Holzes und 200fachen Druck des…