Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
einweisen
einweisen , introducere, inducere, nnl. inwijzen, schw. invisa, dän. indvise; in das gut, in grund und boden, in den besitz, in das amt einweisen, einführen: die werden am jüngsten tag in die ewige herlichkeit eingeweiset werden. Mathesius 145 a ; diese person ist in meine güter eingewiesen. Thurneisser nothg. ausschr. 3, 159 ; Pinca darf gar nöthig heller, will verpfänden ihren keller, den zu weisen endlich ein, dem sie möchte säumig sein. Logau 2, 130, 57 .