Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINLÖSUNG f.
EINLÖSUNG f. mnd. inlȫsinge. abl. von einlösen vb. 1 zu einlösen vb. 1. rückkauf, rückgewinnung verpfändeter oder unter vorbehalt veräußerter nutzungen, liegenschaften und gegenstände: 1483 das der .. furste .. verkoufft hath .. unns gnanten probste .. zcehen marck ingeldes .. jerlicher renthe .., die .. Gorges von Wantzsleve .. uff eynen widderkouff vorschrieben gewest synd, .. das seine gnade die inlossunge der selbten zcehen margk ingeldes .. von den gnanten Gorges von Wantzsleve und Margarethan .. ussgegeben hadt urkb. kloster Magdeb. 317 H. 1549 zu .. widerledigung und einlosung unserer v…