Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Einlassung F.
Einlassung, F., ›Verhandlung des Be- klagten (bzw. Angeklagten) im Verfahren‹, einsehen ›Hineinlassen (1631), Eingehen (auf eine Klage) (16. Jh.)‹, s. ein, lassen, ung
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Einlassung, F., ›Verhandlung des Be- klagten (bzw. Angeklagten) im Verfahren‹, einsehen ›Hineinlassen (1631), Eingehen (auf eine Klage) (16. Jh.)‹, s. ein, lassen, ung
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Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler) · +1 Parallelbeleg
Einlassung, F., ›Verhandlung des Be- klagten (bzw. Angeklagten) im Verfahren‹, einsehen ›Hineinlassen (1631), Eingehen (…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Einlassung ( Vernehmlassung ), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei,…
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Wortbildung
3 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von einlassung
einlass + -ung
einlassung leitet sich vom Lemma einlass ab mit Suffix -ung.
DERW
Einlassungsfrist, F., ›zwischen der Zu- stellung der Klage und dem Termin zur Verhandlung notwendige Frist‹, 19. Jh., s. Einlassung, Frist, …
Meyers
Einlassungspflicht , s. Einlassung .
Meyers
Einlassungszwang , s. Einlassung .