Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINHEIRAT f.
DWB2 EINHEIRAT f. DWB2 abl. von einheiraten vb. das einheiraten im ersten beleg unsicher, ob nicht substantivierung des verbs: DWB2 1911 auf ihren höfen sitzenden familien .., von denen zwei durch einheiraten ihren familiennamen gewechselt .. haben Thies bauerntum 26. 1975 in seinem ( Th. Manns ) eigenen falle der einheirat in die bürgerstolze familie Pringsheim H. Mayer aussenseiter 379. Klecha