Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ehelichen
ehelichen , ehlichen , matrimonium contrahere, heiraten: wenn jemand ein weib nimpt und ehelicht sie. 5 Mos. 24, 1 ; mein schwager wil mich nicht ehelichen. 25, 7. früher auch für legitimieren: durch vermählunhg elichen. Frankf. ref. V. 1, 4; und wenn er schon geehlicht ist, so halt ich ihn doch zu der frist mein lebtag nur für ein hurnkint. Ayrer 204 a .