Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
eheherr m.
eheherr , m. maritus: und sagt, ihr fehlt sie weisz nicht was, und kömmt zum ehherrn oft gerannt. Hagedorn 2, 107 ; wir legen nur ein gültig zeugnis nieder, dasz ihres ehherrn ausgereckte glieder in Padua an heilger stätte ruhn. Göthe 12, 157 ; spasz machts männer zu schaun in begeisterung. brauet den ehherrn bischof oder auch punsch, und sie dünken sich stracks zu verbessern alle gebrechen der welt, ja sie dünken sich ordner des hauses. Voss Luise ( a. l. h. ) 3. 2, 170.