Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ehehaft
ehehaft , legitimus, gesetzlich, rechtmäszig, mhd. êhaft ( wb. 1, 451): aus allerlei ehrbarn und ehehaften ursachen. Frankf. ref. III. 9, 2; weil die ursach, die sie anziehen, nit also wichtig und eehaft sind. Frank chron. 392 b ; ohn sonder not und eehaft ursachen. kriegb. d. fr. 164; wo aber solch concilium aus ehehafter verhinderung seinen fürgang nicht erreichen möchte. Melanchth. 4, 528 ; ohne einige ehehafte oder befugte billige ursach. 6, 129; notwendige und ehehafte gescheften. Kirchhof wendunm. 123 a ; es begab sich aber ehe denn sie zu der mahlzeit giengen, dasz aus ehehaften ursache…