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dienstmann

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Adelung
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14 in 10 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Dienstmann

Bd. 1, Sp. 1490
Der Dienstmann, des -es, plur. die Dienstleute. 1. In der weitesten Bedeutung, ein jeder, der einem andern zu gewissen Diensten verpflichtet ist. Diese Benennung war in den mittlern Zeiten sehr üblich, da diese Dienstleute, oder in dem mittlern Lateine Ministeriales, von sehr verschiedener Art waren, und alles unter sich begriffen, was man jetzt Lehensleute, Vasallen,[] Erbbeamte, Zinsleute, Fröhner, Leibeigene u. s. f. nennet. 2. In engerer Bedeutung, wurden ehedem, 1) diejenigen Dienstmänner, oder noch mehr Dienstleute, und im Latein. Ministeriales, genannt, welche Hoflehen besaßen, sich dafür zu gewissen Hofdiensten gewidmet hatten, und deren Streitigkeiten daher auch nach dem Hofrechte entschieden wurden; im Gegensatze der eigentlichen Vasallen, welche sich zu Kriegesdiensten verpflichtet hatten, und deren Streitigkeiten nach dem Lehenrechte ausgemacht werden mußten. Diese Dienstleute wurden ehedem auch Hausleute und Hausgenossen genannt, und gehöreten größten Theils zu dem niedern Adel, ob sich gleich auch häufige Beyspiele finden, daß sich Personen höhern Adels zu solchen Diensten gewidmet haben. An den Höfen werden diejenigen Verrichtungen, selbst der höhern Bedienten, z. B. der Kammerherren, welche zu der persönlichen Bedienung eines Fürsten gehören, noch jetzt der Dienst genannt. 2) Aber auch diejenigen führten den Nahmen der Dienstleute oder Ministerialen, welche von geringer knechtischer Herkunft waren, und größten Theils als Leibeigene angesehen werden mußten. In diesem Verstande werden in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, die Unterthanen der Gutsbesitzer, die einem andern zu gewissen Frohndiensten, oder statt deren zu einem gewissen Zinse verpflichtet sind, die Meier, Zinsleute u. s. f. noch jetzt Dienstleute genannt. An andern Orten heißen sie auch Dienster, besonders in den Zusammensetzungen Spanndienster und Handdienster, so fern sie zu Spann- oder zu Handdiensten verpflichtet sind. Anm. Dieses Wort ist alt. Deonostman bedeutet schon bey dem Kero, und Thionostman bey dem Ottfried, einen Diener. Diu suesse minne suessen solt Ir dienest manne git Ir lon ist besser danne golt, Hr. Wernher v. Tuifen.
2158 Zeichen · 27 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Dienstmann

    Adelung (1793–1801) · +9 Parallelbelege

    Der Dienstmann , des -es, plur. die Dienstleute. 1. In der weitesten Bedeutung, ein jeder, der einem andern zu gewissen …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Dienstmann

    Goethe-Wörterbuch

    Dienstmann Untergebener, hier mBez auf den Burgvogt GWB 12,425 LöwenstuhlDrama Plp Syn GWB Diener (sd) Ursula Werske U. …

  3. modern
    Dialekt
    Dienstmann

    Rheinisches Wb.

    Dienst-mann Allg m.: der das Gepäck der Reisenden zum u. vom Bahnhof besorgt.

  4. Sprichwörter
    Dienstmann

    Wander (Sprichwörter)

    Dienstmann 1. Der Dienstmann heisst eigen an der Schrift. – Graf, 50, 164. Mhd. : Alle dienstmann die heizent eigen an d…

  5. Spezial
    Dienstmann

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Dienst|mann m. (-[e]s, ...männer) fant (fanc) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit dienstmann

10 Bildungen · 7 Erstglied · 3 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von dienstmann 2 Komponenten

dienst+mann

dienstmann setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

dienstmann‑ als Erstglied (7 von 7)

dienstmannenrecht

DWB

dienstmann·en·recht

dienstmannenrecht , n. Bamberger, Kölner, Hildesheimer dienstmannenrecht. das bischofs und dienstmannenrecht von Basel Wackernagel Baselrech…

dienstmanngericht

DWB2

dienstmann·gericht

dienstmanngericht n. : 1443 dienstmans gerichte arch. gesch. Ndrhein, n. f. 1,255 L./H. 1889 die dienstmannengerichte Schröder rechtsgesch. …

dienstmanngut

DWB2

dienst·manngut

dienstmanngut n. : n1264 dienstmangut osnabrück. urkb. 3,217 Ph./B. 1767 brem.-ns. wb. 1,198. 2 zu dienstmann 3:

Dienstmannsinstitute

Meyers

Dienstmannsinstitute , Einrichtungen zu dem Zweck, dem Publikum ständig Leute für Botengänge, Transport kleiner Lasten und für sonstige Arbe…

dienstmannwesen

DWB2

dienstmann·wesen

dienstmannwesen n. : 1869 in bezug auf droschken, omnibus, dienstmannswesen in: Weinlig br. 535 M./S. H. Albrand

dienstmann als Zweitglied (3 von 3)

Martinsdienstmann

DRW

martins·dienstmann

Martinsdienstmann, m., Martinsdienstleute, pl. nur in Utrecht (mit dem hl. Martin als Stadtpatron): urspr. Ministeriale, Angehöriger eines v…