Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Deputation
Deputation
deputieren Vb. ‘zur Erfüllung einer Aufgabe bestimmen, an einen Ort, in ein Gremium delegieren, abordnen’, Entlehnung (2. Hälfte 15. Jh.) aus lat. dēputāre (dēputātum) ‘abschneiden, genau abschätzen, wofür halten’, spätlat. ‘jmdn. für etw. bestimmen, mit einer Aufgabe betrauen, wohin senden’; vgl. lat. putāre ‘beschneiden, zusammenrechnen, berechnen’, s. amputieren, Computer. – Deputierter m. ‘mit der Ausführung von Aufträgen, mit der Führung von Geschäften Beauftragter, Abgesandter, Mitglied einer Ständevertretung, eines Parlaments, Abgeordneter’ (2. Hälfte 16. Jh.), Substantivierung des Part. Prät. deputiert. Deputation f. ‘aus Deputierten zusammengesetzte Kommission, Institution’ (15. Jh.), ‘Abordnung’ (18. Jh.), entlehnt aus spätlat. dēputātio (Genitiv dēputātiōnis) ‘Delegation’, auch ‘Zuweisung’. Deputat n. ‘Zuteilung an Naturalien, Naturallohn’ (16. Jh.), Eindeutschung des substantivierten neutralen Part. Perf. von lat. dēputāre (s. oben), mlat. ‘Abgabe’ (eigentlich ‘für jmdn. Bestimmtes’).