Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Gesandter m.
Gesandter m. ‘mit einem besonderen Auftrag Abgesendeter’, (im diplomatischen Dienst) ‘ständiger Vertreter eines Fürsten, eines Staates bei einer auswärtigen Regierung’, substantiviertes Part.adj. zu dem unter senden (s. d.) aufgeführten Verb, seit dem 16. Jh. gebräuchlich; gekürzt aus gesandter Bote, frühnhd. gesanter pote (15. Jh.). – Gesandtschaft f. ‘Sendung einer oder mehrerer Personen und der damit verbundene (staatspolitische) Auftrag, ständige diplomatische Vertretung eines Staates im Ausland, die mit dieser Vertretung Beauftragten’ (17. Jh.); vgl. älteres nl. gesandschap. Abgesandter m…