Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Daglöhner m., m.
Wossidia Daglöhner -läuhner, Pl. -s m. Tagelöhner; 'Arbeidslüde, Dagelöner' Chytr. 245. Ursprünglich jeder im Tagelohn Arbeitende, dann der zum Hof gehörige Landarbeiter: 'einem gemeinen Tagelöhner soll außerhalb der Erntezeit des Sommers von Marien Verkündigung (25. März) bis Michaelis des Tages zu Lohn 2 Schilling und des Winters von Michaelis bis Marien Verkündigung 1½ Schilling bey freyer Kost, bei seiner eigenen Kost aber des Sommers 8 und des Winters 7 Schilling gegeben werden' Gesindeord. 1654; 'wo man den Arbeitern oder Tagelöhnern die Kost gibt, soll sich auf eine Person in den Sommer…