Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Boykott M.
Boykott, M. ›áchtung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern durch die jeweils andere Partei die alle Rechtsbeziehungen zu dem Geächteten ablehnt und ihm damit die Möglichkeit der Teilnahme am Ar- beitsleben nimmt‹, E. 19. Jh. Lw. ne. boy- Bodenreform cott, N., ›áchtung‹, 1880, aus dem PN Charles Boycott (englischer Gutsbesitzer in Irland Herbst 1880)