Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Bodmerei F.
Bodmerei, F. ›Schiffsbeleihung‹, 1549 Flandern, zu mnd. verbodemen, V., ›den Boden eines Schiffes beleihen‹, s. Boden
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Bodmerei, F. ›Schiffsbeleihung‹, 1549 Flandern, zu mnd. verbodemen, V., ›den Boden eines Schiffes beleihen‹, s. Boden
Lautwandel-Kette
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Campe (1807–1813) · +4 Parallelbelege
Die Bodmerei , Mz. die — en, ein Vertrag, welchen ein Schiffer in einem Nothfalle oder sonst, in einem fremden Hafen, wo…
Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg
Bodmerei (engl. Bottomry), vom holländ. Bodem, Schiff, ein Darlehen, welches der Eigenthümer, im höchsten Nothfalle der …
Wander (Sprichwörter)
Bodmerei Von Bodmerei ist man keine Haverei schuldig. – Pistor., IV, 2; Eisenhart, 415; Simrock, 1189; Hillebrand, 175; …
Verweisungsnetz
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Wortbildung
4 Bildungen · 4 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von bodmerei 3 Analysen
bodmen + -erei
bodmerei leitet sich vom Lemma bodmen ab mit Suffix -erei, auf Verb-Stamm zurückgeführt.
Alternativen: bodmer+-ei bodmen+-er+-ei
Campe
Der Bodmereibrief , des — es, Mz. die — e, die Urkunde, welche den Vertrag, Bodmerei genannt, enthält.
Campe
Der Bodmereieinnehmer , des — s, d. Mz. w. d. Ez. der Geld auf Bodmerei aufnimmt.
Campe
Der Bodmereigeber , des — s, d. Mz. w. d. Ez. der Geld auf Bodmerei ausleihet.
Campe
Das Bodmereigeld , des — es, Mz. die — er, das auf Bodmerei ausgeliehene oder aufgenommene Geld.