Eintrag · Goethe-Wörterbuch
Bibliothekar
Bibliothekar auch -ck-; Pl vereinzelt ‘B-en’ für die wiss u organisatorischen Arbeiten in einer Bibliothek zuständige Person, meist in der Stellung eines höheren Beamten Es ist ein .. durch die Erfahrung bewährter Satz, daß Verwahren und Benutzen zweyerley Dinge sind. Ein thätiger Gelehrter ist kein guter B. .. da B-e und Subalternen aufs Erhalten angewiesen und verpflichtet sind GWB B22,5,18 u 6,3 Voigt 10.1.11 [ betr Antrag auf Abschaffung der Kaution für den Bibliothekar der UnivBibl Jena ] Der Weimarische B. hat keine Caution .. wie wollte man .. tüchtige Männer .. finden, um solche Stelle…