Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
bevogten
bevogten , dare tutorem alicui: nit mer bevogtet, sunder selbs herr und meister uber sein gut sein, venire in suam tutelam. Maaler 65 d ; gewaltige völker bevogten, magnis gentibus imperitare; die witwe bevogten. Geszlers rethorica 38 a ; ein kloster bevogten; einen b. ( in schutz nehmen ). Haupt 6, 44 ; als aber nach dem ein keiser ward, wurden sie bevogtet streng und hart. spiel von Wilh. Tell A 5 a ; ein zweiter vater werde, der zum schutz dem knaben sei, und der das herzogthum bevogte ( verwalte ) bis zu Ernstens mündigkeit. Uhlands Ernst s. 92 ; beide ( die fürstin und der minister ) hatt…