Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
bevogten
bevogten
- ›für ein Gut einen Verwalter, Vogt, der die volle Herrschaftsgewalt hat, einsetzen‹; dies geschieht je nach Handlungsträger freiwillig oder erzwungenermaßen.
- ›nicht oder nur eingeschränkt geschäfts- und rechtsfähigen Personen (z. B. Kindern, Waisen, Frauen) einen Vormund geben‹; mit verschobener Bezugsgröße auch von Gütern gesagt; auch als part. Adj. bevog
- ›über etw. (auch: Personengruppen) Herrschaft ausüben, etw. verwalten, leiten, beherrschen, regieren‹.