Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Betreuung F.
Betreuung, F. ›(seit 1. 1. 1992) staatliche Fürsorge für die Person und das Vermögen eines volljährigen Menschen soweit er infolge Krankheit oder Behinderung seine persönlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann durch einen vom zuständigen Vormund- schaftsgericht bestellten Betreuer‹, ›Aus- stattung‹ 1532 Tirol, s. betreuen, ung