Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
befugen
befugen , befügen , copiam, potestatem alicujus rei dare, ermächtigen, nnl. bevoegen. fast nur im part. praet. übrig, doch sagt man: ich befuge dich dazu; wer, was befugte dich dazu?; dasz er umb des gemeinen friedens willen von seinen befuogten rechten abgetretten. Lauterbecks verdeutschung der melanchth. declam. von keiser Friedrich. Ff. 1563 f. 12; und dis ist die ursach, warum der ehr cardinal Polus und die drei statthalter des papstes sehr befügter weis geschriben haben. bienenk 42 a ; durch wen und wie er sich zu disem blötzlichen uberfall befügt, verreizt oder verursacht sein vermeine u…