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Befugt

nhd. bis spez. · 6 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Campe
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Befugt adj., adv.

Bd. 1, Sp. 415a
Befugt, — er, — este, adj. u. adv. das Mittelwort der vergangenen Zeit von befugen. 1) Fug oder ein gegründetes Recht zu etwas habend. Ein befugter Richter, der vermöge seiner Eigenschaften, Kenntnisse  das Recht hat, über eine Sache zu entscheiden (ein competenter Richter). »Ein jeder Staat ist wohl befugt, innerhalb seiner eignen Grenzen Jemanden (Jemand) außer dem Gesetz zu erklären.«  Russische Erklärung an Frankreich. Daher ein Befugter, der zu einer Sache befugt ist, Erlaubniß dazu hat (Concessionarius). 2) Rechtmäßig. Ein befugter Meister in einer Stadt. Nur Frost und Falschheit nicht, den Grund befugter Klagen. Hagedorn.
639 Zeichen · 13 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Befugt

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Befugt , S. Adelung Befugen .

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    befugt

    Goethe-Wörterbuch

    befugt 19 Belege; einmal attr N11,150,23 ; einmal ‘der Befugte’ 26,327,4 ; auch ‘sich (für) b. halten, achten, glauben’ …

  3. Spezial
    befugt

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    be|fugt adj. autorisé (-sá, -sada). ▬ befugt sein ester autorisé; avëi le dërt; avëi la competënza.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit befugt

2 Bildungen · 0 Erstglied · 1 Zweitglied · 1 Ableitungen

befugt als Zweitglied (1 von 1)

unbefugt

DWB

unbefugt , part.-adj. , gegentheil von befugt, zu altem befugen, befügen, in frühnhd. schriftsprache ausgebildet; die mundarten verschmähen …

Ableitungen von befugt (1 von 1)

unbefugt

DWB

unbefugt , part.-adj. , gegentheil von befugt, zu altem befugen, befügen, in frühnhd. schriftsprache ausgebildet; die mundarten verschmähen …