Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Ausschießen
Ausschießen , verb. irreg. (S. Adelung Schießen ,) welches in doppelter Gattung ist. I. Als ein Activum. 1. Hinaus schießen, und heraus schießen. 1) Vermittelst des Schusses aus einem Gewehre heraus bringen. Einem ein Auge ausschießen. 2) Auswerfen, welches die erste und eigentlichste Bedeutung dieses Wortes ist. Im Hochdeutschen wird es in diesem Falle nur in weiterer und figürlicher Bedeutung für auslesen gebraucht, in so fern das Untaugliche davon abgesondert wird. Geld ausschießen, als untauglich von dem übrigen auswerfen. So auch Papier, Waaren, Lämmer u. s. f. ausschießen. Das Nutzholz v…