Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
AUFHÖR f.
AUFHÖR f. das ende, das aufhören (einer tätigkeit, eines vorganges, eines zustandes); meistens in der verbindung ohne aufhör ‘ ununterbrochen, andauernd’; wohl rückbildung zu aufhören 1 a: ⟨u1350/77⟩ e do stifft man kirchen und koͤr; / daz hat nu auch auf hoͤr Teichner 564,1248 DTM. 1528 seinn doch all drey person (gott) vnuerschaidenlich von ewikait miteinannder gewesen, sy werden auch on aufhoͤr ewiklich beleiben Berthold v. Chiemsee theol. 59 R. 1673 daß die leuthe sich aus denen städten ins freye feld begeben .. müssen, weilen das erdbiden kein aufhör gewinnen wöllen Weingarten fürstenspie…