Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
annageln
annageln , clavis affigere, mhd. annegelen, nnl. aannagelen: sie naglen die zettel allenthalben an. Ayrer 168 b ; den deckel an ( auf ) den sarg nageln; den feuersegen ans haus annageln; das schlosz an die thür; er sitzt da wie angenagelt, weicht nicht vom platze; zwölf dickbäuchige herrn und zwölf breithüftige damen saszen wie angenagelt mit gierigen augen am spieltisch. Voss; die auf die achsel eingeschlagene hand nagelte den kleinen zierling an den sessel an. J. Paul Hesp. 2, 56 . im deutschen recht gehört noch, was niet und nagel hat, zum boden, und unangenegelt ist mobilis. weisth. 3, 791…