Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
anmachen
anmachen
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daß die ehmänner ihren weibern ... kleinoder zu der gläubiger gefahr ... anmachen und schenken1683 UlmG.u.O. 26 Faksimile
- 1706 Luzern/SchweizId. IV 42 Faksimile
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es sollen die ... haubtleuͤth sichtbahre pfand schaͤtzen, ... und der so geschaͤtzt hat, mag es selber anmachenAppenzLB. 1733 S. 56 Faksimile