Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Absolution
Absolution
absolut Adj. ‘uneingeschränkt, nicht bedingt, unumschränkt, völlig’, entlehnt (16. Jh.) aus lat. absolūtus (Adv. absolūtē) ‘in sich abgeschlossen, vollständig, vollkommen, unbedingt, ohne Einschränkung’, eigentlich Part. Perf. von lat. absolvere ‘ab-, loslösen, los-, freisprechen, vollenden’ (s. absolvieren), daneben (bis ins frühe 19. Jh.) auch als Adverb in lat. Form absolute. Zuerst (um 1520) bei Paracelsus in der Bedeutung ‘befreit, erlöst’, seit Ende des 16. Jhs. ‘uneingeschränkt, nicht bedingt’, danach ‘unumschränkt’ (Anfang 17. Jh.) im Sinne der politischen Herrschaft (unter Einfluß von frz. absolu) und ‘vollkommen, ganz und gar, durchaus’ (2. Hälfte 17. Jh.). Seit Anfang des 18. Jhs. ist absolut im Sinne von ‘unabhängig, losgelöst, an (und für) sich’ im philosophischen wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch (im Gegensatz zu relativ) üblich, auch fachsprachlich in Verbindungen wie absolute Höhe ‘Höhe über dem Meeresspiegel’ (1706), absolute Mehrheit ‘Mehrheit von über 50 % der Gesamtstimmenzahl’ (1790), absoluter Mehrwert ‘durch Verlängerung des Arbeitstages produzierter Mehrwert’ (Marx 1857/58), absoluter Nullpunkt ‘tiefste Temperatur überhaupt’ (1894), absolute Zahl ‘ohne Vorzeichen betrachtete Zahl’ (1803). – Absolution f. ‘Los-, Freisprechung’ (von Bann, Acht), vor allem im religiösen und kirchlichen Sinne ‘Freisprechung von Sünden, Sündenvergebung’ (zuerst absolutie Mitte 14. Jh.), aus gleichbed. mlat. absolutio, lat. ‘Los-, Freisprechung (vor Gericht)’, ferner ‘Trennung, Scheidung, Befreiung, Vollendung’. Absolutismus m. ‘unumschränkte Herrschaft eines Alleinherrschers, Willkürherrschaft, Staatsform in der letzten Phase des Feudalismus’ (1832), nach frz. absolutisme (1796), älter ‘Unbedingtheit, Uneingeschränktheit’, in der Philosophie ‘Lehre, Auffassung vom Absoluten’ (1. Hälfte 19. Jh.), nlat. Bildung zu lat. absolūtus (s. oben).