Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Absolution
absolut Adj. ‘uneingeschränkt, nicht bedingt, unumschränkt, völlig’, entlehnt (16. Jh.) aus lat. absolūtus (Adv. absolūtē) ‘in sich abgeschlossen, vollständig, vollkommen, unbedingt, ohne Einschränkung’, eigentlich Part. Perf. von lat. absolvere ‘ab-, loslösen, los-, freisprechen, vollenden’ (s. absolvieren), daneben (bis ins frühe 19. Jh.) auch als Adverb in lat. Form absolute. Zuerst (um 1520) bei Paracelsus in der Bedeutung ‘befreit, erlöst’, seit Ende des 16. Jhs. ‘uneingeschränkt, nicht bedingt’, danach ‘unumschränkt’ (Anfang 17. Jh.) im Sinne der politischen Herrschaft (unter Einfluß von…