Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Abschießen
Abschießen , verb. irreg. S. Adelung Schießen , welches in gedoppelter Gattung üblich ist. 1) Als ein Activum. (a) Durch eine schnelle sausende Bewegung herab oder forttreiben. Einen Pfeil, einen Bolzen abschießen. Dann aber auch metonymisch, von allerley Schießgewehren. Einen Bogen, eine Armbrust, eine Flinte, eine Büchse, eine Kanone abschießen. (b) Vermittelst eines Schusses absondern. Einen Vogel abschießen, von der Stange. Einem eine Hand, den Fuß, den Arm u. s. f. abschießen. (c) Im Jagdwesen, alles eingestellte Wild niederschießen, und dadurch einer großen Jagd ein Ende machen; abschieß…