Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABREGEN vb.
ABREGEN vb. 1 anregen, erwähnen: 1633 daß keiner auff den eckern .. mehr beschweret werden solte, dann in der ersten vereinigung .. abgeregt were Neumayr auffstand 207. 1656 daß sie sich auf abgeregten fall .. solt an den eydt so kehren in: Ziesemer preuß. wb. 1,50 b . 1697 auß abgeregtem ( gesagtem ) Diefenbach/W. wb. 14. 2 sich seelisch beruhigen: 1880 ich war angeregt, interessirt .. nun aber .. ward ich so .. abgeregt, so indifferent dt. roman-ztg. 17,3,259. ⟨1916⟩ die .. sängerin .. fühlt sich vom lärm .. ersichtlich auf- und ab- und angeregt Klabund kunterbuntergang 245 Sch. ⟨1944 ⟩ er w…