Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
abnehmer m.
abnehmer , m. jeder abnehmende, in transitiver bedeutung, ahd. abanemari, N. ps. 13, 3 von Christus: der abanemari ist dero arbeite, der den mühseligen und beladenen die arbeit abnimmt. wird zumal bei kaufleuten und handwerkern von denen gesagt, die ihnen ihre waare abnehmen: dies tuch findet viele abnehmer, gute waare hat leicht abnehmer. abnehmer im deutschen recht bezeichnete den für einen andern eidlich eintretenden, die verbindlichkeit von ihm abnehmenden, ihn entlastenden.