Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ableger
Ableger
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wenn fewer aufgeet, so süllen von stundan dartzu komen die gemeynen frawen, alle ableger, schröter, die knecht in der wag und die 16 zymmerleut und 8 maurer1449 NürnbergFeuerpüchel/JbMittelfrk. 53 (1906) 60
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diese zulassung gehet ... einzig auf die markttage ... sonst könnte mancher allwöchentlich gelbe angestrichene ware backen und solche durch den lehrjungen, die magd oder durch fremde und abläger ... zum verkaufe schicken1604 ZRhWestfVk. 4 (1907) 258