Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
aberbitten
aberbitten südd. Nachsicht erbitten oder erwirken gegenüber Rechtsansprüchen vgl. abbitten, aberflehen, erbitten I in Vermögensangelegenheiten daz wir mit vleyzz bet für vnsern herrn den brobst ... komen sein vnd haben ym ab erpeten ... vmb daz behapt recht auf der hüben zu Widentzhausen nach seinz gerichts brief sag, daz er also an wil lassen sten zwischen hie vnd lichtmess 1413 Indersdorf I 171 (nr. 437) Faksimile Wenn uns der Abt zu Weltenburg wegen des Wachses zugesprochen hat mit recht, wir ... im das nicht aberbetten und süst nicht geaint worden, ... sullen ... wir ... das ... wachs ... …