zwingherr,
m. ,
zu zwing;
in älterem deutsch vielfach mit tw-
anlaut, der sich in schweizerischen quellen lange behauptet. 11)
in sachlicher feststellung, zu zwing 2,
grundherr, der bestimmte ausgedehnte hoheitsrechte über land und leute seines verfügungsbereiches besitzt: ouch mag die gebursami holz und veld und ander ding bannen mit dem twingherren und ouch den bann uszlassen mit dem twingherren, als dik es notdürfftig ist (
Zug 1381/94)
weist. 4, 365; och mag ein twingherr ordnen und geben einen bannwart, die reben zu behute (
schweiz. 1426)
ebda 6, 333; item ouch hat ein yeglicher here, der zwingvnd bannher des dorffs
M. ist, das recht und friheit, wer es sach, daz ein schiff gestunde und versancke uff dem Ryn inn dem bann zu
M., oder als verr zwing vnd bann
M. langend ist, so mag der vorgenant zwingherre mit sinem besten pferit ryten in den Ryn (1464)
ebda 4, 473; sittenmal
m. h. von Bern ir ober- und die Carthuser ir twingherren syent (
Bern 1525)
d. dt. bauernkrieg, aktenbd. 324
Franz; das tragen des degens ... ward für das insigel und kennzeichen der herrschaft gehalten, ... und wenn ein bischof zugleich ein twingherr war, so sah man sein schwert neben dem kreutze Bodmer
u. Breitinger
mahler der sitten (1746) 2, 153.
nicht ursprünglich, doch für gewöhnlich ist die gerichtshoheit damit verbunden: behept er denn ein sölich gt mit den rehten, so ist es billich sî
n. wirt aber es jm abgesprochen mit reht, so beszert der, so da angesprochen hät, dem zwingherren x lb. gewonlicher merkt-müntz (
vor 1313)
Aargauer weisth. 1, 3
Rochholz; wer sich des gerichtz versumet, untz er gebannen wirt, und die erst fräg umbgät, der ist 3
β verfallen, und wenn daz gericht zergät, so sol ein twingher geben den genoszen ein viertel wins. wäri och daz yemand nachgerichtes begerte, des sol och ein twingher willig sin uff der costen, die des bedörffen (1423)
weist. 1, 171; was och vrteillen stöszig werden, der sol ein twingher von Ruszegk scheiden (
Aargau 1423)
ebda 1, 172; sy muosztend die erste appellatz für den twingherren appellieren, das sy die herren in iren hüseren nit wOeltend überloufen (1470) Th. Frickart
twingherrenstreit 89
Studer; ist es aber auf dem land, so nimpt ain zwingherr die pusz ouch on gnad
reformation d. kaiser Sigismunds 221
Boehm; schon mit dem unterton von 2: hier, wo vor alten tagen ein zwingherr hat gewohnt, der ... des landvolks nicht verschohnt Joh. Grob
epigramme 227, 18
lit. ver.; den filz wollt ich nicht ehren, den aufgestellten hut verdrosse den zwingherren, in seinem übermuth (1698) A. v. Arnim
s. w. 14, 129
Grimm (
knaben wunderh.);
weitere belege schweiz. id. 2, 1547.
diese verwendung scheint auf die Schweiz und eng benachbarte gebiete beschränkt, ist dort aber bis heute geläufig: ihr müszt nicht leiden, dasz der zwingherr im schlosz sich in eure haushaltungen hineinmische Pestalozzi
s. schr. (1819) 3, 229;
so auch in zusammensetzungen (
s. u.)
und der ableitung zwingherrlich (
s. d.);
vgl. zwingvogt.
dabei schwingt der bedeutungsübergang zu 2
nicht selten spürbar in den jüngeren gebrauch hinein: bemerkenswert war es, dasz der volksglaube diese reichen dorftyrannen vielfach die verbauerten nachkommen der alten zwingherren sein liesz, unter welchen man alle ehemaligen bewohner der vielen burgen und türme verstand, die im lande zerstreut waren G. Keller
ges. w. 1 (1889) 72. 22)
in persönlichem, stark gefühlsbetontem urteil wie zwinger A 2: '
gewaltherrscher, usurpator, despot'; zwingherr
tyrannus Dentzler
clavis ling. lat. (
41697) 372
b;
in barocker steigerung zwingtyrann (
s. d.). 2@aa)
mit dem wachsenden selbstbewusztsein des bürgertums seit der aufklärung und dem dadurch bedingten steigenden drang nach politischer betätigung wird der absolutistische herrscher nicht mehr wie vorher als selbstverständliche obrigkeit hingenommen, sondern in scharfer kritik als angemaszte gewalt verurteilt. dieser allgemein erst im 18.
jh. aufkommende gebrauch läszt manchmal noch den zusammenhang mit der ursprünglichen sachbedeutung 1
erkennen: (
die leibeigenen hatten) grosze wichtigkeit erlangt: ... dasz mancher seinem alten zwingherrn miszhandlung vergolten habe, mögen wir leicht glauben Niebuhr
röm. gesch. 3 (1832) 639; darauf verhänget der gesetze buch den tod — der zwingherr hat es selbst geschrieben Lenau
s. w. 30
Barthel; im bewusztsein der zeitgenossen verblaszt er freilich rasch: zwingherr für despot kam im braunschweigischen journal einmal vor. es verdient keine anpreisung, da es sehr dunkel ist, und keinen bestimmten begriff giebt Heynatz
antibarbarus (1796) 2, 686.
das wort wird am ausgang des 18.
jh., zumal unter dem eindruck der französ. revolution, zum schlagwort des politisch erwachenden bürgertums in seinem gegensatz zum despotismus der fürsten: (
bei besprechung eines in Bern 1775
erschienenen buches:) in der leibeigenschaft ..., welcher die unterthanen deutscher fürsten und zwingherren unterworfen waren
allg. dt. bibl. 34, 187; die wuth der statuenvervielfältigung hielt schritt mit der niedrigsten schmeichelei gegen die herrscher und zwingherren C. A. Böttiger
kl. schr. (1837) 2, 27
Sillig; seit himmelempor die freiheit vor den zwingherrn floh J. H. Voss
sämtl. ged. (1802) 3, 166.
durch Joh. v. Müllers
gesch. d. schweiz. eidgen. (1787),
bei dem das wort ebenso wie bei anderen Schweizern gern in der alten form mit tw-
anlaut erscheint: z. b. 2, 309; 13, 33; H. Zschokke
sämtl. ausgew. schr. (1824) 8, 44;
besonders durch Schillers
Tell-drama (1804)
wird die vorstellung allgemein bekannt und der ausdruck zunächst vielfach in historischer anspielung auf die österreichischen fronvögte der Habsburger in der Schweiz, insbesondere Geszler, bezogen: auf der insel (
am Rigi) langten wir an, wo sie sagen: hier habe der ehemalige zwingherr gehaust Göthe 29, 118
W.; der landvogt (oder zwingherr, denn diesen bedeutenden namen gaben die Schweizer den österreichischen landvögten) verdammte Tell Stolberg
ges. w. (1820) 6, 145;
vgl. 1, 100; die kraft derselben liebe, die du (
Tell) dem knaben trugst, ward einst in dir zum triebe, dasz du den zwingherrn schlugst Uhland
ged. (1898) 1, 311; nicht nur sollte da die unterredung zwischen Stauffacher und seinem weibe stattfinden, sondern der zwingherr vorher heranreiten und seine böse harangue loslassen G. Keller
ges. w. 1 (1889) 361.
dem nach politischer freiheit und verantwortung drängenden liberalen bürgertum der ersten hälfte des 19.
jh. dient es als gefühlsgeladenes kraftwort, in dem sich hasz und verachtung willkürlich angemaszter und ausgeübter gewaltherrschaft ballen, und verzweigt sich in zahlreichen gelegenheitszusammensetzungen (
s. unten)
und der adjektivableitung zwingherrisch (
s. d.);
für den gutsherrn als unterdrücker des bauern: allein es trotzt mit unterdrücktem grimme dem goldnen stral (
der aufhebung der fronherrschaft) des zwingherrn frevle stimme Fr. A. v. Stägemann
kriegsgesänge (1813) 64; sein (
des bauern) schweisz ist das salz auf dem tische des zwingherrn G. Büchner
nachgel. schr. (1850) 295; wenn du flegel und sense packst, keule und axt, zwingherren den kopf einschlagst Görres
br. (1858) 1, 149; noch thronen die zwingherrn auf den burgen Gaudy
s. w. (1844) 1/2, 31; die auf diesen burgen hausten und als zwingherren verschrien sind Scheffel
ges. w. (1907) 4, 61.
für den fürsten als unterdrücker seines volkes, weil er sie als rechtlose untertanen behandelt, nicht als freie staatsbürger anerkennt: sie sahen wie Jahn in allen fürsten, beamten und soldaten nur zwingherren, schergen und söldlinge Gervinus
gesch. d. 19.
jh. (1855) 2, 380; noch wiszt ihr nicht, ihr dräuer, wer länger trotzen kann: ob zwingherr oder freier, handfester bürgersmann Freiligrath
ges. dicht. (1870) 2, 169;
in der gegenwart erneuert: als Hindenburg und Papen ... Hitler riefen, ... gaben sie sich selbst und Deutschland einem neuen unbarmherzigen und grausamen zwingherrn in die hand H. Mitteis
Barraclough, tatsachen d. dt. gesch. (1947) 195. 2@bb)
da zu beginn des 19.
jhs. nicht nur die heimischen fürsten, sondern auch die benachbarten groszmächte der nationalen freiheit und selbstbestimmung entgegenstehen, werden auch deren herrscher und völker durch dies schlagwort verurteilt (
vgl. zwingherrlichkeit).
besonders gern wird es auf Napoleon angewandt: ich sah deutsche heldenjünglinge den übermüthigen zwingherrn von dem heimatlichen boden jagen Börne
ges. schr. (1829) 1, 117; euch zu schützen rückt Deutschland, das ganze, heran ... zum verderben dem zwingherrn, den völkern zum heil! Freiligrath
ges. dicht. 4, 68; seufzen über die von dem zwingherrn (
Napoleon) auferlegten anforderungen und lasten Th. Mann
Lotte (1946) 172.
von daher allgemein auf die politische macht erweitert, die ein anderes volk national vergewaltigt: das unglückliche land ward seinem rechtmäszigen zwingherrn überliefert Mommsen
röm. gesch. 43 (1866) 154; (
die italischen bundesgenossen standen) in gleicher unterthänigkeit und gleicher hoffnungslosigkeit unter den ruthen und beilen ihrer zwingherrn
ebda 2 (1865) 224; so war der zwingherr Italiens aus der denkbar günstigsten stellung ... in die allerbedenklichste hinübergetaumelt Treitschke
hist. u. polit. aufs. (1886) 2, 344.
sprachliches kennzeichen für diese begriffserweiterung, die im 19.
jh. am häufigsten gebraucht wird, ist das auftreten des plurals: ein nie von äuszern zwingherrn unterjochtes nationalgefühl (
der freien wüstenbewohner) Ritter
erdkde (1822) 12, 28; der letzte zug Spartas gegen die zwingherren ... nach dem Perserkriege ... K. O. Müller
Dorier (1824) 1, 171; sie glaubten im morden ihrer zwingherrn eine hülfe zu finden Raumer
gesch. d. Hohenstaufen (1823) 1, 40; weiber und töchter rechneten die welschen zwingherren für erbeutetes spielzeug Fr. L. Jahn
w. 1, 382
Euler; seine meinung war nicht, dasz ... Jehova ... ihnen ihre bisherigen zwingherren unterwerfen ... werde D.
F. Strausz
leben Jesu (1877) 3, 291.
allgemeiner: fluch sing ich allen zwingherrn, fluch aller dienstbarkeit! die freiheit ist mein leben und bleibt es allezeit Hoffmann v. Fallersleben
ges. w. (1890) 4, 339.
im 20.
jh. langsam zurücktretend: selbst galeerensklaven durften sich zuweilen ausruhen, nicht weil die menschlichkeit bei ihren zwingherrn ausgebrochen sei H. Wolfg. Seidel
Krüsemann (1935) 121.
gelegentlich sogar mit anerkennendem sinn: o freund (
an graf Brühl), als du mit einer schaar von tausend muthigen Germanen, sie folgen gern der zwingherrn fahnen, die Corsen binden halfst Pfeffel
poet. vers. (1802) 4, 4; Fichte dagegen ... gelangte erst im frühjahr 1813 zu der erkenntniss, dasz allein der könig von Preuszen 'der zwingherr der Deutschheit' werden könne Treitschke
dt. gesch. i. 19.
jh. (1897) 1, 302.
in demselben positiven sinne mit anknüpfung an das verb: den plan, den könig von Preuszen als einen zwingherrn 'zur Deutschheit' an die spitze des gesammten vaterlandes zu stellen Fichte
bei Treitschke
hist. u. polit. aufsätze (
51886) 1, 136. 2@cc)
übertragen auf kirchliche würdenträger, zumal den papst, wegen der ausübung geistigen zwangs; besonders zum ausdruck einer kulturkampfstimmung: nach der wahl Innocenz des vierten erhoben indesz manche Guelfen ... ihr haupt und äuszerten: es sey kindisch und thöricht, sich darüber zu freuen, dasz ein neuer zwingherr in einem neuen palaste unter ihnen wohne Raumer
gesch. d. Hohenstaufen (1823) 4, 126; gleich jenem Heinrich steht unsre Austria bereits im dreizehnten jahre des concordats nackt und frierend im schloszhofe zu Canossa und seufzt zum söller des zwingherrn hinauf Kürnberger
siegelringe (1874) 67; am tage, da das fest der seelen begangen wird ... soll der zwingherr (
der pfarrer Franciskus) uns nimmer bedrohen Rosegger
schr. (1895) I 7, 49; auch die reichskirchenmänner hatten sich die technik aller zwingherren angeeignet, die das gift verzuckert und versilbert darzubieten pflegen H. Schmid
apokalyptisches wetterleuchten (1947) 69. 33)
im alemannischen '
herrschsüchtiger, gewalttätiger mensch, der alles erzwingen will'
schweiz. id. 2, 1547; '
knabe, der seinen willen auf jede art durchzusetzen sucht' Martin-Lienhart 2, 926. 44)
compp.: zwingherrnbau, m.: und jeden maszlos frechen und finstern zwingherrnbau wird dieser speer zerbrechen in jedem deutschen gau H. Marggraff
balladenchronik (1862) 172. —