Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zulangen v.
zulangen , v. , mnd. tolangen Sch.-L. 4, 568 b . 1 1) einem etwas zulangen, mit ausgestrecktem arm zureichen oder es ergreifen Kramer 1, 889 b , s. langen 6, th. 6, 169: es wäre ja etwas unverträgliches: dasz man einem mit der einen hand feuer auf den halsz würfe, mit der andern ihm wasser zum leschen zulangte Lohenstein Arm. 2, 1147 a ; einer musz immer dem andern die bausteine zulangen Bettine dies buch gehört d. könig 1, 107 ; ihre .. zunge ist es ..., womit sie ( die wendehälse ) ihre nahrung zulangen Naumann 5, 355 . Braun nennt diese verwendung ' nicht gut ' 317 b . 2 2) ohne obj., die h…