Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zufertigen v.
zufertigen , v. , schlieszt sich an fertigen an, siehe th. 3, 1552, 3—5, und verdrängt es. der begriff ' auf die fahrt bringen ' kommt kaum noch heraus: wir han in zwey pferde unther augen zugevertigt Diefenbach-Wülcker 915 ( Frankfurt 1508). 1 1) als wort der kanzleisprache bezeichnete es die förmliche ausstellung und übermittlung eines schreibens an eine person, neuerdings durch zustellen verdrängt: die ( mandate ) wir ihnen dann ... zugefertigt polit. corresp. Moritz v. Sachsens 1, 428 (1542); inmittelst möchte der obriste Gram die capitulationspuncten aufsetzen, und dem hertzogen von Meche…