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Zündungen

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Zündungen

Bd. 20, Sp. 1015
Zündungen (hierzu Tafel »Zündungen« mit Text) haben den Zweck, Explosivstoffe zu entzünden oder die Zündfähigkeit brennbarer Stoffe zu erhöhen. Nach dem Grad ihrer Empfindlichkeit unterscheidet man Selbstzündungen, die durch mechanische Energie (Stoß, Druck, Reibung) zur Entzündung gebracht werden können, und gewöhnliche Z., die sich nur durch strahlende Energie (Wärme, Licht, Elektrizität) entzünden lassen. Die Einführung verschiedener Zündungsarten war deshalb erforderlich, weil sämtliche Explosivstoffe nicht mit demselben Zündmittel entzündet oder zur Explosion oder Detonation gebracht werden können, sondern jeder Stoff eine besondere, für ihn charakteristische Zündungsart verlangt. Nach der Verwendungsart lassen sich die Z. einteilen in Z. zum Entzünden von Treibladungen, Z. zum Entzünden der Geschoßsprengladungen, Z. zum Entzünden von Sprengstoffen, Z. zum Entzünden besonderer Kriegsfeuer und andrer brennbarer Stoffe und Z. zur Erhöhung der Zündfähigkeit brennbarer Stoffe. Zum Entzünden der Treibladungen dienen bei Geschützen Schlagröhren, Zündhütchen und Zündschrauben, bei Handfeuerwaffen nur Zündhütchen. Schlagröhren werden bei Geschützen angewandt, die keine Metallhülse führen. Bei Rohren mit Metallhülsen für die Treibladung befindet sich das Zündmittel im Boden der Hülsen: bei Handfeuerwaffen und einigen Geschützen Zündhütchen, bei den meisten Geschützen Zündschrauben. Zum Entzünden der Geschoßsprengladungen dienen Geschoßzünder. Bei den glatten Geschützen wurden nur Brennzünder verwendet, deren Satz aus Schwarzpulver, Harzen, Kampfer, Gerberlohe und andern brennbaren Stoffen bestand. Bis gegen Ende des 17. Jahrh. wurde zuerst der Zünder mit der Lunte entzündet und dann das Geschütz abgefeuert; zu diesem Zeitpunkt wurde der Brennsatz leichter entzündlich gemacht, so daß er von der um das Geschoß herumschlagenden Flamme der Geschützladung entzündet wurde. Diese Zünder waren hölzerne kegelförmige Rohre mit zylindrischer Bohrung zur Aufnahme der Salzsäule (Säulenzünder). Zur Regelung der Brenndauer mußte von diesen Zündern ein Stück abgeschnitten werden. Gegen Mitte des 19. Jahrh. verwendete man auch Schrapnellzünder nach Art der Säulenzünder, die in verschiedenen Längen für verschiedene Entfernungen in den Fahrzeugen mitgeführt wurden. Eine grundlegende Änderung des Zünderwesens trat mit Einführung der gezogenen Hinterladegeschütze ein. Da bei diesen Geschützen die Geschosse mit Pressung in die Züge treten, so war es nicht mehr möglich, den Satz durch die Flamme der Geschützladung zu entzünden; als Zündmittel wurden jetzt Zündhütchen verwendet, die im Zünder selbst untergebracht waren. Zu dieser Zeit begann man auch die Geschoßzünder grundsätzlich zu trennen als Granatzünder und Schrapnellzünder. Das Charakteristische des Konstruktionsgrundsatzes, der der Ausführung dieser Zünder zugrunde liegt, hat sich bis jetzt unverändert erhalten. Als Z. zum Entzünden von Sprengstoffen (bei Sprengungen) dienen vornehmlich Zündschnur, Friktionszündungen und die sogen. Sprengkapselzündung. Zündschnur und Friktionszündungen lassen sich zur unmittelbaren Zündung nur bei Schwarzpulver und ähnlichen Explosivstoffen anwenden; brisante Sprengstoffe beanspruchen stets Sprengkapselzündung. Als Z. für besondere Kriegsfeuer und andre brennbare Stoffe sind besonders zu erwähnen Pillenlichte, Leuchtraketenzünder und Eissprengbüchsenzünder. Zur Erhöhung der Zündfähigkeit von brennbaren Stoffen dient Anfeuerung, ein Gemenge von Mehlpulver und Spiritus, mit dem die zu entzündenden Gegenstände bestrichen oder getränkt werden. Weiteres s. beifolgende Tafel mit Text.
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    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

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Zündungenmagazine

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zuendungen·magazine

Zündungenmagazine , in Festungen die zur Aufbewahrung der Zündungen (s. d.) dienenden Räume; die kleinern Aufbewahrungsorte für Zündungen in…