Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Zündungen
Zündungen (hierzu Tafel »Zündungen« mit Text) haben den Zweck, Explosivstoffe zu entzünden oder die Zündfähigkeit brennbarer Stoffe zu erhöhen. Nach dem Grad ihrer Empfindlichkeit unterscheidet man Selbstzündungen , die durch mechanische Energie (Stoß, Druck, Reibung) zur Entzündung gebracht werden können, und gewöhnliche Z., die sich nur durch strahlende Energie (Wärme, Licht, Elektrizität) entzünden lassen. Die Einführung verschiedener Zündungsarten war deshalb erforderlich, weil sämtliche Explosivstoffe nicht mit demselben Zündmittel entzündet oder zur Explosion oder Detonation gebracht wer…