Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zehrfrei adj.
-frei , adj. , zechfrei: einen z. halten ihn frei halten, die kosten für bewirtung bezahlen, auch für den gesamten unterhalt auf einer reise: so wolten sie mich z. bisz nach Hamburg mitnehmen Chr. Reuter Schelm. 82 vollst. ausg. ndr.; Stieler 559 ; Kramer 2, 1431 b ; Adelung 2 4, 1668; sie während ihres aufenthaltes am hofe z. halten Sonnenfels ges. schr. 3, 242 ; lux. wb. 501 b . —