weinbauer,
m. 11) '
weinkeller'
zu 1bauer
th. 1, 1175: eyn stobichin wins, alʒo gut alʒo daʒ uff deme winbure ist
gesetzsamml. d. st. Nordhausen 81
Förstemann: dem knechte uff deme winbure, der die wache regirt
das. 82. 22)
stm. '
anbauer von wein',
asächs. im 12.
jahrh.: caupo/ winbûr Steinmeyer-Sievers 3, 716,
hd. nicht vor 1515:
vineator / winbauer Diefenbach
gloss. 620
a,
und noch lange nur in wbb.: weinbawer Bas. Faber (1587) 948
b; Stieler 104; Kramer.
die auffassung wird gesichert durch starke flexion: die geschichte des ersten weinbauers Wieland
Lucian 4 (1789) 405; Noah als den ersten weinbauer
allg. d. bibl. 106 (1792) 48; die Armenier, seit Noahs zeiten, sind gute weinbauer Ritter
erdk. 10, 319; dasz man ... die fleiszigen bemühungen der schlesischen weinbauer nicht anerkennen will, ist ungerecht Holtei
erz. 39, 186,
seltener durch parallelwörter: wo ein fischer oder ein w. sich angesiedelt hatte H. v. Kleist 5, 225
E. Schm.; als der w. sah, dasz er ... durch die weinkaufleute ... billigere ware beziehen konnte Hartmeyer
weinhandel (1905) 8.
aus der volkssprache bezeugt dies w.
allein Hügel
Wien (1873) 188,
es bleibt ein wort wes. der volkswirthsch. betrachtung: Göthe II 7, 144
W.; Bismarck
pol. reden 1, 134
Kohl; Manes
vers.-lex. (1909) 1550. 33)
swm. '
bauer der vom weinbau lebt',
in der Schweiz seit 1530:
id. 4, 1524,
lex. erst seit Adelung.
die auffassung ist hier ganz gewöhnlich durch gegenüberstellung gesichert: nach diesen dreierlei waaren werden auch die colonisten ... in w., kornbauer und viehhalter getheilt Ritter
erdk. 1, 124; die weinbauern in Rheinbaiern sehen den kornbauer nur mit verachtung an Hebbel
tageb. 1, 57 (1836); wîpûr arme pûr, chornpûr mittelpûr, vëhpûr rîche pûr
schweiz. id. 4, 1516,
darüber hinaus wider durch die flexion: die armseligen weinbauern in Champagne Gottsched
neuestes 7, 511; Celtis, geboren ... als sohn eines unbemittelten weinbauern Raumer
gesch. d. germ. phil. (1870) 13; die hauptsorge der Rheingauer weinbauern betrifft seinen 'wingert' E. Kayser
weinbau u. winzer (1906) 6. 44)
die zuweisung zu 2)
oder 3)
bleibt oft zweifelhaft: der w. gab von seinem stocke einen eimer weins Möser 1, 249
Abeken; wenn gleich der w. nichts erübrigt, so lebt er doch sorglos G. Forster
ans. v. Niederrh. 1 (1791) 14: sieben dorfschaften von weinbauern Immermann 20, 11
Boxb. die darin begründete unsicherheit führt zu anfechtbarer ausdehnung der schwachen formen: (
so müszte) der weinbestand der weinbauern ... beaufsichtigt werden
handwb. d. staatswiss. 2 7, 725; das wort winzer (
vinitor), das den weinbauern bezeichnet Wimmer
gesch. d. d. bodens 66; vom Oberrhein brachten die weinbauern ihre erzeugnisse auf den Kölner markt Hartmeyer
weinhandel (1905) 50. 55)
mit weinbauer-
als erstem theil sind gebildet weinbäuerlich, adj. E. Kayser
weinbau (1906) 68;
weinbauernstand, m. das. 110;
weinbauern wirtschaft, f. Heyse
nov. 2, 317.
weinbaulich als attr. adj. ist jung: E. Kayser 14. 20
u. ö.