Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wehrfester m.
währfester , wehrfester , m. , in Niedersachsen der inhaber eines bauergutes, vgl. wehre , oben sp. 759. zu grunde liegt wol ein vorauszusetzendes wehrfeste, besitzurkunde über ein bauergut ( vgl. handfeste ). der ausdruck wird zuerst am ende des 18. jahrh. verzeichnet und ist noch im vorigen jahrh. in einigen gegenden im amtlichen gebrauch gewesen: wehrfester, colonus Strodtmann 282 ; in Westphalen ist der wehr ein freyer landbesitzer, die wehre dessen haus mit dem innern hofraum, der wehrfester der hauswirth, und das wehrgut dessen gut. Adelung 4, 1438 ; da der erbmann oder wehrvester seiner…