Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
weglöse f.
weglöse , weglose , f. ein altes rechtswort, ahd. als * wegalôsî ( daneben wegalôsa?) vorauszusetzen ( alem. noch weglösi -lösin, -losi -losin), eig. lösung, freimachung des weges. belegt aus Schwaben, Franken, Böhmen ( hier als weglos, n. und umgedeutet zu weglasz); in Schwaben bis auf die neuere zeit gebräuchlich ( Fischer 6, 544 ) und darum auch in juristischen werken u. dgl. ( neben weglösung) bis ins 18. jahrh. angeführt. Wehner observ. (1661) 378 b . Zedler 53, 1926 . 1 1) die abgabe, die ein wegziehender an den herrn oder die obrigkeit entrichten muszte: die weglosz zum Hoff und uff dem…