Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldeisen n.
waldeisen , n. 1 1) eiserner hammer zum stempeln der zum verkauf bestimmten baumstämme, auch waldaxt, waldhammer, forsthammer, mahlhammer, mahleisen, ' ein eiserner hammer, auf dessen platten eine kleine hacke stehet, und am untersten ende ist des landes- oder waldherrns nahme oder auch sonst ein zeichen eingegraben '. Heppe wohlred. jäger 322 . Eggers kriegslex. 2, 1302 . Zinke ök. lex. 3 3087: wald-eisen, womit man die stöcke zeichnet, deren bäume verkaufft sind, ferrum quo arbores signantur a saltuariis. Frisch 2, 418 c . Adelung ; es seynd auch bey der anweisung die bauwhöltzer, dielblöche…