Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldamt n.
waldamt , n. ein nach Adelung jetzt durch forstamt verdrängtes wort. 1 1) behörde, der die forstangelegenheiten unterstehen: unser waldmaister des Wienner walds soll ... dem waldambt sein alte freihaiten und gerechtigkaiten der hölzer oder schedlichen leut so am wald schaden thuen und anders halben niemants entziehen lassen. blätter des vereins f. landeskunde von Niederösterreich 16, 292 (1500); es werden zwar schon von seite des löbl. k. k. waldamtes bei der waldordnung alljährlich die heilsamsten verordnungen ... in bezug auf die schonung der wälder ... wiederhohlet. österr. weisth. 3, 242 (…