Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wahlkind n.
wahlkind , n. , durch adoption in die rechte eines natürlichen kindes getretene jugendliche person. die verdeutschung ( vgl. DWB wahlahnherr , DWB wahleltern , DWB wahlmutter , wahlvater) tritt seit dem 16. jh. auf ( Fuchsperger , Mathesius ), ohne sich ( neben angenommenes, früher auch angewünschtes kind) dauernd behaupten zu können; begünstigt wird sie in den kreisen der sprachreiniger des 17. jahrh. und bei Campe ; in die amtliche rechtsprache hat sie nur wenig einzudringen vermocht: wenn ain natürlicher vater sein khind ainer frembden person für ein walkhind gibt. justinianischer institute…