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wahlkind

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

wahlkind n.

Bd. 27, Sp. 577
wahlkind, n., durch adoption in die rechte eines natürlichen kindes getretene jugendliche person. die verdeutschung (vgl.wahlahnherr, wahleltern, wahlmutter, wahlvater) tritt seit dem 16. jh. auf (Fuchsperger, Mathesius), ohne sich (neben angenommenes, früher auch angewünschtes kind) dauernd behaupten zu können; begünstigt wird sie in den kreisen der sprachreiniger des 17. jahrh. und bei Campe; in die amtliche rechtsprache hat sie nur wenig einzudringen vermocht: wenn ain natürlicher vater sein khind ainer frembden person für ein walkhind gibt. justinianischer instituten warhaffte dolmetschung durch Ortholph Fuchsperger (Augsb. 1536) buch 1, tit. 11, 3; wenn die leybleut von jhren herren zuo walkindern angenommen, das sie auch damit die freyhait sollen erlangen. 11, 16; filium adoptivum nennen wir ein wahlkind, welches erwehlet und angenommen worden, an kindesstatt auffzuerziehen. ... wollen wir uns solches worts mit Goldast gebrauchen. Harsdörffer schauplatz lust- u. lehrr. gesch.3 1, 40; wahlkind vel wahlson, est adoptivus filius, vocatus alias ein angewünschtes, angenommenes und erkornes kind. Schottel 382; wahlkind, figliuolo adottivo. Krämer 1204; fils adoptiv Rädlein 1026. Rondeau; wahlkind, an kinds statt angenommen, verkooren, aangenomen kind. Kramer (1719) 258; wahlkinder, liberi adoptivi. Hayme jur. lex. 1292; wahlkind, angewünschtes, angenommenes, oder erkohrnes kind. Zedler 52, 818; personen, welche den ehelosen stand nicht feyerlich angelobet, und keine eigenen ehelichen kinder haben, können an kindes statt annehmen; die annehmende person heiszt wahlvater oder wahlmutter; die angenommene heiszt wahlkind ... ein wahlkind musz wenigstens achtzehn jahre jünger seyn als seine wahlältern. österr. bürgerl. gesetzbuch (1811) § 179. 180. Adelung bezeichnete wahlkind als ein 'ungewöhnliches, von einigen versuchtes' wort und erklärte seine bildung für fehlerhaft, während Campe im 3. versuch über die reinigung und bereicherung d. d. spr. 6 und im verdeutschungswb. 87 ausführlich für die berechtigung des wortes eintrat. übertragen: bleibt dennoch ein ewige unterscheid zwischen dem einigen und wesentlichen son gottes und uns khür- und wahlkindern. Mathesius Sarepta 185b; das der einige gott auszer lauter gnaden unser lieber vatter und wir seine liebe wahlkinder oder kurkinder. historie d. Luthers 243, 4 Lösche.
2379 Zeichen · 45 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Wahlkind

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    * Das Wahlkind , des -es, plur. die -er, ein ungewöhnliches, von einigen versuchtes Wort, ein adoptirtes Kind zu bezeich…

  2. Spezial
    Wahlkind

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Wahl|kind n. (-[e]s,-er) (Adoptivkind) fi adotif m. , möt adotif m.

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Wortbildung

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Zerlegung von wahlkind 2 Komponenten

wahl+kind

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wahlkind‑ als Erstglied (1 von 1)

wahlkindschaft

DWB

wahlkind·schaft

wahlkindschaft , f. , abstractbildung zu dem vorausgehenden wort: ob auch dise personen allain nur durch ein walkindschafft, an der väter un…