Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorüben verb.
vorüben , verb. , ante exercere, preludia negotiorum facere Stieler 66 ; ' vorläufig üben, durch vorhergehende übung zu etwas geschickt machen; ein seltenes wort ' Adelung ; ' eine verrichtung, ein geschäft, eine kunst vor der vollführung oder eigentlichen ausübung üben, damit sie nachher leichter und besser von statten gehen ' Campe. — während im allgemeinen -üben eine bis zur fertigkeit wiederholte tätigkeit bezeichnet, kann im älteren sprachgebrauch üben in vorüben auch eine tätigkeit in allgemeiner bedeutung bezeichnen, wie in verüben, ausüben. 1 1) in dem eben bezeichneten sinne: ratifica…